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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Abwicklung einer kostenpflichtigen Dienstleistung aus unserem Leistungsportfolio als virtuelle Assistenten und gelten als Dienstleistungsvertrag zwischen Auftragnehmer und Kunde. Durch Buchung eines Stundenpakets oder eines Angebots akzeptierst du die Bedingungen der bei Buchung jeweils gültigen AGB und stimmst diesen zu.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

C&T digitalworkers
Inh. Catharina Zimmermann
Polento Cue 148
Gral. E. Aquino
Paraguay

Tel.: +595 983 170 007
E-Mail: info@ct-digitalworkers.com

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von C&T digitalworkers Inh. Catharina Zimmermann (im Nachfolgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen. Abweichungen, sowie ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie der Auftragnehmer schriftlich bestätigt.

1.3 Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.

 

2. Vertragsgegenstand


2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Auftragnehmer selbst Sorge und stellt dem Kunden von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Kunden tätig zu werden.

2.4 Der Auftragnehmer arbeitet zu keiner Zeit in den Räumlichkeiten des Kunden, sondern in den Büroräumen des Auftragnehmers, in eigenen Räumen oder von unterwegs. Der Kunde kann nicht über den Arbeitsort des Assistenten bestimmen.

2.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zuteilung oder Beibehaltung eines bestimmten Assistenten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wählt für den Kunden geeigneten Assistenten aus, um dessen Aufgaben bestmöglich zu erledigen. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt den zugewiesenen Assistenten im bestehenden Vertragsverhältnis auszutauschen.

3. Zustandekommen des Vertrages


3.1 Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Die Preise richten sich nach Stundenanzahl. Preise für Dienstleistungen können persönlich, per WhatsApp oder per E-Mail unter info@ct-digitalworkers.com angefragt werden.

3.3 Der Kunde erkennt an, dass die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebot des Auftragnehmers kostenpflichtig ist.

3.4 Das Vertragsverhältnis für die Serviceleistung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags/Stundenpaketbuchung durch den Kunde und dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Dies erfolgt schriftlich via E-Mail.

3.5 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung wird im Auftragsschreiben via E-Mail beschrieben.

3.6 Die Vertragsannahme seitens des Auftragsnehmers erhält der Kunde schriftlich an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und ist deutlich als solche gekennzeichnet.

3.7 Das Auftragsschreiben wird vom Auftragnehmer gespeichert.

3.8 Kunden mit Sitz außerhalb Paraguays sind für die korrekte Abführung der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an die Finanzbehörde ihres Landes selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer verrechnet außerhalb Paraguays ausschließlich netto, ohne Steuer.

4. Vertragsdauer und Kündigung


4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Bei Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus einzuhalten.

 

4.3 Das gebuchte Stundenpaket verlängert sich nach Fertigstellung und Ablauf nicht automatisch und bedarf keiner Kündigung.

4.4 Kündigungen haben in schriftlicher Form (per E-Mail an info@ct-digitalworkers.com) zu erfolgen.

 

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner


5.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Kunden erteilten Auftrag. Der Auftragnehmer bietet seinem Kunden die Arbeitszeit/Arbeitsleistung eines (virtuellen, nicht örtlich anwesenden) persönlichen Assistenten an. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden das für ihn passende Stundenpaket oder Angebot mit den nach seiner Einschätzung erforderlichen Arbeitsstunden zu wählen.

5.2 Ein Stundenpaket wird einmalig vom Kunden erworben. Die Stundenanzahl bestimmt der Kunde selbst, welches in einem individuellen Zeitraum nach gemeinsamer Vorabsprache ab Vertragsannahme verwendet werden kann, um Arbeitsaufgaben zu delegieren. Im Rahmen der gebuchten Stundenanzahl können beliebig viele Arbeitsaufträge an den Auftragnehmer übermittelt werden.

5.3 Diese Arbeitsaufträge können via E-Mail, telefonisch oder über mit dem Kunden vorab schriftlich vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden. Der Kunde hat dem Assistenten bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung für den Arbeitsauftrag sowie eine Information über die gewünschte Ausführungsweise des Arbeitsergebnisses zu geben.

5.4 Der Auftragnehmer wird den Kunden in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Serviceleistungen vereinbaren.

5.5 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.6 Der Auftragnehmer stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Programme und Gerätschaften sowie das nötige Personal, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Z.B.: Wenn für vom Kunden gewünschte Arbeiten der Zugang zu bestimmten Programmen bzw. Software- oder Cloud-Lösungen von Fremdanbietern erforderlich ist, ist dieser Zugang/das Programm vom Kunden zur Verfügung zu stellen oder wird nach Absprache mit dem Kunden in dessen Namen und auf dessen Kosten vom Auftragnehmer gekauft.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.7 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Kunde dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Taktung und Zeitaufzeichnung


6.1. Die Zeitabrechnung erfolgt jeweils mittels 15-Minuten-Taktung. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 15 Minuten verrechnet.

6.2. Der Auftragnehmer hat für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für den Kunden aufgebrachte Arbeitszeit zu sorgen.

6.3. Arbeitspausen werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

6.4. Das aktuell für den Kunden verfügbare Stundenkontingent bei Vereinbarung eines Paketpreises, wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.

7. Preise und Zahlungsbedingungen


7.1 Die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung ist sofort nach Rechnungsausstellung fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

7.2 Bei Vertragsvereinbarungen, die über einen Monat andauern, wird eine monatliche Rechnung gestellt, diese ist sofort fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

7.3 Bei Vereinbarung eines Stundenpakets, erfolgt die Rechnungsausstellung umgehend nach Vertragsannahme und ist sofort fällig. Hierauf ist eine Anzahlung von 50 % zu leisten und die Endsumme nach Vertragsende fällig. Individuelle Vereinbarungen sind hiervon ausgenommen.
Das vom Kunden gebuchte Stundenpaket wird seitens des Auftragnehmers nach Vertragsannahme freigeschalten.

 

7.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.

8. Elektronische Rechnungslegung


Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form per E-Mail zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

9. Verschwiegenheit und Geheimhaltung


9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.

9.2 Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Assistenten sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet und auf die Geheimhaltung von Kundendaten sensibilisiert.

9.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich Dokumente, Informationen und Arbeitsergebnisse nicht an Dritte zu übergeben. Sollte es vom Kunden gewünscht sein, Informationen an eine für den Auftragnehmer unbekannte Person zu geben, ist dies vorab schriftlich festzulegen.

9.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet über Vertragsdetails sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren.

9.5 Die Schweigepflicht reicht für Auftragnehmer sowie Kunden unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.

 

10. Haftung


10.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers und dessen Angestellten für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der unternehmerische Kunde zu beweisen.

 

10.2. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

10.3. Schadensersatzansprüche des unternehmerischen Kunden verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Auftragnehmers. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

11 Gerichtsstand


Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer dazu berechtigt den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

12 Sonstige Bestimmungen


Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

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